Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Verkauf von Fahrzeugteilen und die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen
I. Lieferung und Leistung
- Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unsere Werkstatt.
- Von uns angegebene Liefer- und Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Unsere Leistungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
- Überschreiten wir einen verbindlich vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermin schuldhaft um mehr als 24Stunden, geraten wir in Verzug. Bei Reparaturaufträgen hat der Kunde in Fall nach unserer Wahl Anspruch auf ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug oder die Erstattung von 80% der Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines gleichwertigen Mietfahrzeuges. Ein weitergehender Anspruch auf Ersatz des Verzugschadens ist ausgeschlossen, außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
II. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Tagespreise im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung. Abweichend hiervon gelten gegenüber Verbrauchern die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise.
- Mit etwaigen Gegenforderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Erweitertes Pfandrecht
Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in unserem Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Teilelieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräfigt festgestellt sind und der Auftragsgegenstand Eigentum des Kunden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten oder eingebauten Teilen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Dies gilt nur, soweit die eingebauten Teile nicht wesentliche Bestandteile des KFZ geworden sind.
V. Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für Reparaturarbeiten beträgt ein Jahr ab Abnahme. Die Gewährleistungsfrist für die Lieferung von Teilen beträgt ein Jahr, für den Verlauf neuer Sachen an Verbraucher zwei Jahre, jeweils gerechnet ab Ablieferung. Für Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlich vorgesehenen Fristen.
- Nimmt der Kunde bei einer Reparaturleistung den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Mängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Im Übrigen gilt für Lieferungen und Leistungen, wenn der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist: Erkennbare Mängel sind spätesten seine Woche nach Ablieferung, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Woche nach Erkennbarkeit des Mangels schriftlich zu rügen. Andernfalls sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, steht uns im Falle einer berechtigten Mängelrüge das Wahlrecht zu, ob wir Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung leisten. Ausgebaute Teile gehen in unsere Eigentum über.
- Schadenersatzansprüche des Kunden richten sich ausschließlich nach Ziff. VI.
VI. Haftung
- Unsere Haftung für fahrlässige verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Dies Gilt nicht bei Beschaffenheitsgarantien, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, auf deren Einhaltung der Kunden durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
- Unsere Haftung für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen für von ihnen fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
VII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist an unserem Sitz. Unabhängig davon sind wir berechtigt, den Kunden nach unserer Wahl auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
04/2012